Hatten Sie schon Besuch vom Finanzamt in Ihrem Unternehmen?
Seit Beginn des Jahres 2018 darf ein Prüfer des Finanzamtes bei Ihnen eine sogenannte Kassennachschau durchführen.
Worum geht’s dabei?
Zuerst einmal müssen Sie nachweisen, dass Ihre Kasse sturzfähig ist. Das heißt, Sie müssen jederzeit sagen können, wieviel Geld in Ihrer Kasse sein sollte und der Bestand muss damit überein stimmen.
Außerdem wird geprüft, ob Ihre Kasse den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Bei den alltäglichen Kassen geht es hier insbesondere darum, dass die täglichen Kassenbewegungen aufgezeichnet werden und in einem vorgeschriebenen Format für das Finanzamt ausgegeben werden können.
Wichtig ist jetzt, dass Sie ruhig bleiben.
- Bitte achten Sie darauf, dass der Prüfer sich ausweist.
- Kontaktieren Sie sofort Ihren Steuerberater.
- achten Sie schon vorher auf eine ordentliche Kassenführung.
Sie brauchen Hilfe? Gerne sprechen wir mit Ihnen, was Sie beachten müssen, um eine Hinzuschätzung zu vermeiden.