Jahresabschluss

Nutzen Sie den Abschluss als ein wichtiges Informationsmittel und Steuerungsinstrument für Ihr Unternehmen.

Ihr Jahresabschluss ist für Sie wichtiger als für das Finanzamt

Auf Wunsch erstellen wir für jeden Empfänger – sei es Finanzamt, Bank, Wirtschaftsprüfer oder Bundesanzeiger – einen Jahresabschluss. Ganz nach Ihren Bedürfnissen enthält dieser entweder die gesetzlichen Mindestangaben oder ausführliche Erläuterungen z. B. für Bankgespräche.

Für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungspflicht beim elektronischen Bundesanzeiger.

Auch hier stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Nach Ihren Vorgaben erstellen wir für Sie:

  • Jahresabschlüsse nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften mit Bilanz, GuV und Anhang
  • Alle notwendigen Unternehmenssteuer-
    erklärungen, insbesondere Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuerer-
    klärungen, sowie einheitliche und gesonderte Feststellungserklärungen
  • Erläuterungsbericht
  • Plausibilitätsprüfung
  • Veröffentlichung beim Bundesanzeiger

SPRECHEN SIE UNS AN!

Sehr gerne stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht oder rufen Sie uns an unter 05206.9110-0.

SPRECHEN SIE ÜBER UNS!

Wir wollen unsere Kanzlei erweitern. Wenn Sie zufrieden sind, empfehlen Sie uns gerne weiter!

Nach oben scrollen