In jeder Rechnung müssen gesetzlich Mindestangaben enthalten sein. Diese sind im § 14  und § 14a UStG erläutert. Ohne die vollständige Einhaltung dieser Pflichtangaben besteht kein Vorsteuerabzug für den Leistungsempfänger und Rechnungsadressaten. Ganz besonders ist hier darauf hinzuweisen, dass eine Postfachadresse in der Rechnung nicht mehr zulässig ist. Lassen Sie in diesem Falle Ihre Rechnung korrigieren, damit Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

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