… immer wieder stehen Änderungen in der Rechtsprechung zum Thema Arbeitszimmer an.

Wußten Sie schon, dass Sie als Unternehmer für Buchführungs- und Lohnarbeiten ein häusliches Arbeitszimmer ansetzen können?

Diese sensiblen Arbeiten können oft nicht in der Firma erledigt werden, da entweder ein ungestörter Platz fehlt oder aber keine abgeschlossenen Schränke zur Verfügung stehen. Außerdem ist auch die Kommunikation vor Ort im laufenden Betrieb von kleinen Unternehmen selten ungestört möglich. Anders: vom häuslichen Arbeitszimmer aus. Das hat auch das BMF erkannt und in sein Schreiben zum Arbeitszimmer eben jene Änderung aufgenommen.

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