Frührentner müssen aufpassen: Besitzer einer Photovoltaikanlage freuen sich über strahlenden Sonnenschein. Diese Freude kann schnell nach hinten losgehen. Jede Kilowattstunde Strom, die nicht selbst verbraucht wird, bringt Geld. Sind aber die so gewonnenen Einnahmen zu hoch, droht eine Rentenkürzung.

Genau nachrechnen sollte derjenige, der seine vorzeitige Rente mit Einnahmen aus Photovoltaikanlagen aufbessern will. Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, droht die Gefahr der Rentenkürzung.

Rente bleibt bis zur Hinzuverdienstgrenze ungekürzt

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine vorzeitige Alters- oder Erwerbsminderungsrente handelt. Bei Nichterreichung der Regelaltersgrenze kann bis zu 450 Euro im Monat hinzuverdient werden, zweimal im Jahr das Doppelte. In diesem Falle bleibt die Rente ungekürzt. Zu den Einnahmen zählen solche aus einer geringfügigen Beschäftigung ebenso wie Gewinne aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen.

Finden sich im Einkommensteuerbescheid Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, muss eine Meldung an den Rentenversicherer erfolgen. Das gilt auch für Hinterbliebenenrenten. Auch hier wird Einkommen angerechnet. Höhere Freibeträge gibt es bei Witwen- oder Witwerrentnern.