Steuerbescheid falsch? Wer Fehler des Finanzamts zu seinen Gunsten ausnutzt, begeht keine Steuerhinterziehung. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil klargestellt.

Steuerzahler müssen das Finanzamt nicht auf dessen Fehler hinweisen. Wer solche Fehler für sich nutzt, begeht keine Steuerhinterziehung, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem jetzt veröffentlichten Urteil. Vier Jahre lang kann die Behörde allerdings von sich aus den Bescheid noch korrigieren. (Az: VIII R50/10).