Vermieter, die 2015 eine gravierende Minderung der Mieteinnahmen hatten (z.B. wegen Leerstands), haben hieraus schon einen großen finanziellen Nachteil. Wußten Sie schon, dass Sie bei der Stadt bzw. Gemeinde einen Antrag auf teilweisen
Erlass der Grundsteuer
beantragen können?
Achtung! Die Antragsfrist hierfür endet am 31.03.2016! Es ist also Eile geboten. Gerne erklären wir Ihnen, wann dieser Antrag möglich ist. Sprechen Sie uns an!