Aktuelles

11. März 2016

Erstattung der Grundsteuer 2015 – Antragstellung bis 31.03.2016

Vermieter, die 2015 eine gravierende Minderung der Mieteinnahmen hatten (z.B. wegen Leerstands), haben hieraus schon einen großen finanziellen Nachteil. Wußten Sie schon, dass Sie bei der Stadt bzw. Gemeinde einen Antrag auf teilweisen

Erlass der Grundsteuer

beantragen können?

Achtung! Die Antragsfrist hierfür endet am 31.03.2016! Es ist also Eile geboten. Gerne erklären wir Ihnen, wann dieser Antrag möglich ist. Sprechen Sie uns an!

06. März 2016

Fachberatung für Unternehmensnachfolge

Wir begleiten und unterstützen Sie gerne bei
•der Prüfung des Unternehmenswertes,
•Kaufpreisfindung,

•Erstellung des Businessplanes,

•Gesprächen mit den Banken,

•Entwicklungen von Strukturen und Abläufen Ihres neuen Unternehmens

•und den ersten Schritten in die Selbständigkeit.

Zusammen entwickeln wir Ideen für die Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung und wesentlicher betrieblicher Vorgänge. Ihre Selbständigkeit muss kein Albtraum werden. Wir helfen Ihnen!

05. Februar 2016

Alles gute im Neuen Jahr…. Planung ist alles

Planung und Ziele sind das A und O, das Salz in der Suppe. Hierdurch wird man als Unternehmer immer wieder neu angetrieben und darf an seinen großen Visionen arbeiten.

05. Februar 2016

Pflichtangaben in der Ausgangsrechnung

Postfachadresse in der Rechnung nicht mehr zulässig – keine Vorsteuerabzug

21. Dezember 2015

Frohe Weihnachten

Das Team wünscht allen Mandanten, deren Mitarbeitern und Angehörigen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2016 mit Gesundheit, Zufriedenheit und Erfolg.

07. November 2015

Neu bei uns: unsere Steuervideos

Sehen Sie sich unsere neuen Steuervideos an! Sind noch Fragen offen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

05. November 2015

BMF Schreiben zum Thema GoBD – das sollten Sie beachten…

GoBD: nichts geht mehr ohne geordnete Belegablage und Verfahrensdokumentation

05. November 2015

Freistellungsaufträge ab 1. 1. 2016 nur noch mit Steuer-ID wirksam

Privatanleger, die ihrer Bank vor 2011 einen unbefristeten Freistellungsauftrag (FSA) für Kapitalerträge erteilt haben, sollten noch in diesem Jahr handeln. Sie müssen nämlich der Bank ihre Steuer-Identifikationsnummer (ID) mitteilen, wenn sie nicht riskieren wollen, dass ihr FSA ansonsten ab 1. 1. 2016 seine Gültigkeit verliert.

27. September 2015

Bonuszahlungen der Krankenkassen

Die Bonuszahlungen der Krankenkassen stellen nach der Entscheidung des FG keine Beitragsrückerstattung dar. Daher darf der Sonderausgabenabzug für die Krankenkassenzahlungen nicht gemindert werden!