Wer Fristen zu einer Kündigung (Vertrag, Abo, Versicherung u.s.w.) zu beachten hat, muss in der Regel schriftlich kündigen. In jedem Falle muss die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden. Nicht anders verhält es sich bei Einspruchsfristen vor Gericht und beim Finanzamt. Kommen die Kündigungsschreiben oder ein Einspruch wegen des Poststreiks zu spät an, kann das nicht nur teuer werden, sondern auch erheblichen Ärger verursachen.
Wer haftet in solchen Fällen?
Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Zustellung sind ausgeschlossen. Die rechtliche Verantwortung dafür, dass Briefe u.s.w. rechtzeitig ankommen, trägt ausschließlich der Absender. Treffen also Schriftstücke beim Empfänger erst nach Fristablauf ein, verlängern sich Verträge um die in den AGB genannten Laufzeiten. Bei Schriftstücken an das Gericht können die Fristen verfallen sein.
Geprüft werden sollen in jedem Falle Alternativen zur Briefpost und ggf. Vorabsendungen durch z.B. Telefax.